Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 StGB und 278 StGB bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Falsche Gesundheitszeugnisse nutzen
Wenn jemand ein Gesundheitszeugnis benutzt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Laut den §§ 277 StGB und 278 StGB (des Strafgesetzbuches) kann das bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe nach sich ziehen, es sei denn, es gibt andere Vorschriften, die härtere Strafen vorsehen.
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EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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