Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 StGB bis 176c StGB) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Sexueller Missbrauch von Kindern mit tödlichem Ausgang
Wenn der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 StGB bis 176c StGB) fahrlässig den Tod eines Kindes herbeiführt, kann er mit lebenslanger Haft oder einer Gefängnisstrafe von mindestens zehn Jahren rechnen.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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