Die geschädigten Frauen wurden gerettet. Das Landgericht hat sich nicht vom Tötungsvorsatz überzeugen können.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist frei von Rechtsfehlern.
BGH-Urteil vom 7. September 2022 – 6 StR 52/22 - BGH PM 133/2022
Vorinstanz:
Landgericht Würzburg – Urteil vom 12. Oktober 2021 – 1 Ks 801 Js 20779/20