6 StR 52/22 - Urteil wegen lebensgefährlicher Insulingaben einer Altenpflegehelferin rechtskräftig
Das Landgericht Würzburg hat die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen verabreichte die Angeklagte, eine Altenpflegehelferin, zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims ohne medizinische Indikation Insulin in lebensgefährlichen Mengen. Sie wollte erreichen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden; hiervon versprach sie sich eine Arbeitsentlastung.
Nach den Urteilsfeststellungen verabreichte die Angeklagte, eine Altenpflegehelferin, zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims ohne medizinische Indikation Insulin in lebensgefährlichen Mengen. Sie wollte erreichen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden; hiervon versprach sie sich eine Arbeitsentlastung.
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