Verfassungsrecht 2 BvG 1/04 - MV und Brandenburg müssen erhaltene Zuschüsse zurückzahlen

  • Das Bundesverfassungsgericht hat heute (17.10.2006) entschieden, dass die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zuviel erhaltene Agrarzuschüsse an den Bund teilweise zurückzahlen müssen.

    MV hatte 1999 vom Bund 13 Millionen Euro als Vorauszahlung für von der Eu zu erwartenden Zuschüssen für die Landwirtschaft erhalten. Die Verwendung der Mittel wurde vom Land nach der Ansicht der Europäischen Union ungenügend kontrolliert. Daher zahlte die EU 13 Millionen Euro weniger an den Bund. Die Differenz forderte der Bund von Mecklenburg-Vorpommern daraufhin zurück. Das Bundesland kam der Zahlungsaufforderung nicht nach und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht.


    Diese entschied nun, dass das Bundesland einen Großteil der Gelder zurückzuzahlen hat. Der Bund muss sich jedoch aufgrund eigenen Verschuldens am Schaden beteiligen. Auch er hatte es versäumt die Verwendung der Mittel ausreichend zu kontrollieren. Daher trifft ihn ein Mitverschulden. Über die genaue Höhe muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.


    Im Fall Brandenburgs ging es um Mittel in Höhe von 400.000 Euro. [@]

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