Mit dem Urteil gab das Gericht einem Mann Recht, der mehrere Straftaten, wie schwere Körperverletzung, auch mit Todesfolge, begangen hat. Der Mann hatte diese Straftaten in einem psychisch krankhaften Zustand ausgeführt. Er wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, von wo er nach sieben Jahren wieder entlassen wurde. Daraufhin wurde er vom Oberlandesgericht München aufgefordert eine ambulante psychotherapeutische Behandlung aufzunehmen und seinen Arzt von der Schweigepflicht bezüglich der regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit zu befreien. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin, dass eine solche Aufforderung tatsächlich unzulässig sei, aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage. Durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei die Schweigepflicht geschützt und gesichert, und deshalb müsse eine Grundlage des Gesetzes vorhanden sein, um sie aufzuheben. Es ist zwar im Strafgesetzbuch verankert, dass ein Gericht Weisungen zur Arbeit, Unterhaltspflicht oder ähnlichem machen darf, aber das Entbinden des Arztes von der Schweigepflicht ist dort nicht enthalten. Des Weiteren gäbe es auch andere Möglichkeiten an die Informationen zu kommen. In diesem Fall hatte der Mann sogar selbst vorgeschlagen, seinem Bewährungshelfer regelmäßig die Nachweise über seine Teilnahme an der psychotherapeutischen Behandlung zu zeigen. [@]