2 BvR 1349/05 - Schweigepflicht auch bei Straftätern
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 23. Juni 2006 in einem Beschluss bekannt gegeben, dass frühere Straftäter ihren Arzt nicht von der Schweigepflicht befreien müssen. Für solch eine gerichtliche Weisung gibt es noch keine rechtliche Grundlage. (Az: 2 BvR 1349/05). Die Bundesregierung hat jedoch im April diesen Jahres einen Gesetzesentwurf herausgegeben, der bei bestimmten Voraussetzung vorsieht, dass ein Straftäter seinen Arzt von der Schweigepflicht befreit, damit dieser aussagen kann.
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