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§ 0719 ZPO

  • Weitergeleitet von „719 ZPO“
  • sophme
  • 16. Februar 2021 um 17:57
  • 25. November 2025 um 17:39
  • 937 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch

    (1) Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 ZPO entsprechend. Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubhaft macht, dass ihre Säumnis unverschuldet war.

    (2) Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Die Parteien haben die tatsächlichen Voraussetzungen glaubhaft zu machen.

    (3) Die Entscheidung ergeht durch Beschluss.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Rechtsmittel
    • Einspruch
    • Einstweilige Einstellung
    • Einstellung
    • § 719 ZPO

Vorübergehende Einstellung bei Rechtsmitteln und Einsprüchen

(1) Wenn jemand gegen ein Urteil, das vorläufig vollstreckbar ist, Einspruch oder Berufung einlegt, gelten die Regeln aus § 707 ZPO auch hier. Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gestoppt werden, wenn eine Sicherheit geleistet wird, es sei denn, das Versäumnisurteil wurde nicht richtig erlassen oder die Partei, die zu spät kam, kann glaubhaft machen, dass ihr Versäumnis nicht selbst verschuldet war.

(2) Wenn Revision gegen ein vorläufig vollstreckbares Urteil eingelegt wird, kann das Revisionsgericht auf Antrag die Zwangsvollstreckung vorübergehend einstellen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bringen würde und kein überwiegendes Interesse des Gläubigers dagegen spricht. Die Parteien müssen glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

(3) Die Entscheidung wird durch einen Beschluss getroffen.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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