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Partei

  • recht.tk
  • 29. August 2018 um 22:17
  • 2. Mai 2019 um 22:13
  • 1.160 mal gelesen
  • Zivilprozessordnung

    Partei im Zivilprozess ist derjenige, der durch die Klagschrift als Kläger oder Beklagter bezeichnet wird. (BGHZ 127, 156)

    Die Klage bestimmt die Parteien. Für und gegen diese wirken die Prozessfolgen: Rechtshängigkeit, Rechtskraft, Kostenlast und Zwangsvollstreckung.

    Es gibt in einem Rechtsstreit nur zwei Parteien, Kläger und Beklagten. Stehen sich mehrere Kläger auf der einen und/oder mehrere Beklagte auf der anderen Seite, wird jeweils von der Streitgenossenschaft der Kläger und/oder der Beklagten gesprochen. Die Streitgenossenschaft (einfache oder notwendige) wird auch als subjektive Klagehäufung bezeichnet.

    Der prozessuale Parteibegriff ist von den materiell-rechtlichen Begriffen, wie Schuldner und Gläubiger ect. strikt zu trennen. Auch wer nichts schuldet kann als Beklagter Partei des Prozesse werden, wie der Kläger, der keinen Anspruch hat. Grundsätzlich ist Partei, wer ein eigenes Recht in eigenem Namen einklagt. Aber auch, wer in eigenem Namen offen ein fremdes Recht einklagt (Prozessstandschaft), wird Partei des Prozesses. (z.B. Partei kraft Amtes) Ob er dies darf, ist eine Frage der Prozessführungsbefugnis. Partei ist nicht, wer in fremden Namen als gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter einen Prozess führt (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH für die GmbH, der Geschäftsführer ist Vertreter, die GmbH Partei).

    Formeller Parteibegriff

    • Prozesspartei
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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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