Passivlegitimation bedeutet, wer der richtige Anspruchsgegner in einem Gerichtsverfahren ist.
Die Passivlegitimation beantwortet die Frage:
👉 Gegen wen muss ich klagen?
Nur wer passivlegitimiert ist, kann rechtlich wirksam verurteilt werden.
1 Juristisch etwas genauer:
Passivlegitimiert ist die Person oder Stelle,
- die nach dem materiellen Recht
- für den geltend gemachten Anspruch verantwortlich ist.
Fehlt die Passivlegitimation, wird die Klage als unbegründet abgewiesen, selbst wenn der Anspruch an sich bestehen könnte – nur eben gegen jemand anderen.
2 Beispiele:
- Kaufvertrag:
Der Käufer klagt wegen eines Mangels → passivlegitimiert ist der Verkäufer, nicht der Hersteller. - Verkehrsunfall:
Der Geschädigte klagt → passivlegitimiert ist der Unfallverursacher (ggf. zusätzlich dessen Haftpflichtversicherung). - Amtshaftung:
Ein Beamter begeht einen Fehler → passivlegitimiert ist der Staat, nicht der Beamte persönlich (Art. 34 GG). - Corona-Impfung (BGH 2025):
Fehler bei Impfung bis 7.4.2023 → passivlegitimiert ist der Staat, nicht der impfende Arzt.
3 Abgrenzung:
- Aktivlegitimation: Wer darf klagen?
- Passivlegitimation: Gegen wen darf geklagt werden?
4 Merksatz:
ZitatPassivlegitimation = der richtige Beklagte.