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Passivlegitimation

  • sophme
  • 12. Dezember 2025 um 18:06
  • 152 mal gelesen
  • Rechtsgebiet: allg. Prozessrecht

    Passivlegitimation bedeutet, wer der richtige Anspruchsgegner in einem Gerichtsverfahren ist.

    Die Passivlegitimation beantwortet die Frage:
    👉 Gegen wen muss ich klagen?

    Nur wer passivlegitimiert ist, kann rechtlich wirksam verurteilt werden.


    1 Juristisch etwas genauer:

    Passivlegitimiert ist die Person oder Stelle,

    • die nach dem materiellen Recht
    • für den geltend gemachten Anspruch verantwortlich ist.

    Fehlt die Passivlegitimation, wird die Klage als unbegründet abgewiesen, selbst wenn der Anspruch an sich bestehen könnte – nur eben gegen jemand anderen.


    2 Beispiele:

    • Kaufvertrag:
      Der Käufer klagt wegen eines Mangels → passivlegitimiert ist der Verkäufer, nicht der Hersteller.
    • Verkehrsunfall:
      Der Geschädigte klagt → passivlegitimiert ist der Unfallverursacher (ggf. zusätzlich dessen Haftpflichtversicherung).
    • Amtshaftung:
      Ein Beamter begeht einen Fehler → passivlegitimiert ist der Staat, nicht der Beamte persönlich (Art. 34 GG).
    • Corona-Impfung (BGH 2025):
      Fehler bei Impfung bis 7.4.2023 → passivlegitimiert ist der Staat, nicht der impfende Arzt.

    3 Abgrenzung:

    • Aktivlegitimation: Wer darf klagen?
    • Passivlegitimation: Gegen wen darf geklagt werden?

    4 Merksatz:

    Zitat

    Passivlegitimation = der richtige Beklagte.

    • Prozessrecht
    • Passivlegitimation
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  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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