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§ 0282 ZPO

  • Weitergeleitet von „282 Abs. 1 ZPO“
  • recht.tk
  • 16. Januar 2021 um 18:11
  • 14. Juli 2025 um 21:17
  • 918 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Rechtzeitigkeit des Vorbringens

    (1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht.

    (2) Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorhergehende Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, sind vor der mündlichen Verhandlung durch vorbereitenden Schriftsatz so zeitig mitzuteilen, dass der Gegner die erforderliche Erkundigung noch einzuziehen vermag.

    (3) Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, hat der Beklagte gleichzeitig und vor seiner Verhandlung zur Hauptsache vorzubringen. Ist ihm vor der mündlichen Verhandlung eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt, so hat er die Rügen schon innerhalb der Frist geltend zu machen.

    • Frist
    • Zivilprozess
    • Vorbringen
    • Landgericht
    • Verfahren
    • 1. Rechtszug
    • § 282 ZPO
    • Rechtzeitigkeit

Rechtzeitigkeit des Vorbringens

(1) Jede Partei muss in der mündlichen Verhandlung ihre Argumente und Verteidigungsmittel, also alles von Behauptungen über Einwendungen bis hin zu Beweisen, rechtzeitig einbringen, damit das Verfahren ordentlich und zügig vorangeht.

(2) Anträge und Argumente, zu denen der Gegner wahrscheinlich keine Antwort geben kann, sollten vor der mündlichen Verhandlung in einem vorbereitenden Schriftsatz so früh wie möglich mitgeteilt werden, damit der Gegner genug Zeit hat, sich darüber zu informieren.

(3) Wenn es um die Zulässigkeit der Klage geht, muss der Beklagte seine Einwände gleichzeitig und vor der Hauptverhandlung vorbringen. Falls er vor der mündlichen Verhandlung eine Frist zur Klageerwiderung bekommt, muss er die Einwände schon innerhalb dieser Frist anbringen.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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