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§ 0168 ZPO

  • juristi.Redaktion
  • 9. Januar 2021 um 21:04
  • 25. September 2024 um 09:59
  • 541 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Aufgaben der Geschäftsstelle

    (1) Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173 ZPO bis 176 Abs. 1 ZPO aus. Sie kann einen nach § 61 PostG (des Postgesetzes) beliehenen Unternehmer (Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen. Den Auftrag an die Post erteilt die Geschäftsstelle auf dem dafür vorgesehenen Vordruck.

    (2) Der Vorsitzende des Prozessgerichts oder ein von ihm bestimmtes Mitglied können einen Gerichtsvollzieher oder eine andere Behörde mit der Ausführung der Zustellung beauftragen, wenn eine Zustellung nach Absatz 1 keinen Erfolg verspricht.


    Fassung ab 19. Jul 2024

    _____________________________

    Fassung bis einschl 18. Jul 2024

    (1) Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173 ZPO bis 176 Abs. 1 ZPO aus. Sie kann einen nach § 33 Abs. 1 PostG (des Postgesetzes) beliehenen Unternehmer (Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen. Den Auftrag an die Post erteilt die Geschäftsstelle auf dem dafür vorgesehenen Vordruck.

    (2) ...

    __________________________

    Fassung bis einschl 31. Dez 2021

    (1) Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173 ZPO bis 175 ZPO aus. Sie kann einen nach § 33 Abs. 1 PostG (des Postgesetzes) beliehenen Unternehmer (Post) oder einen Justizbediensteten mit der Ausführung der Zustellung beauftragen. Den Auftrag an die Post erteilt die Geschäftsstelle auf dem dafür vorgesehenen Vordruck.

    (2) ...

    • Zustellung
    • Zivilprozess
    • Zustellungsverfahren
    • Aufgaben
    • von Amts wegen
    • § 168 ZPO
    • Geschäftsstelle

Was die Geschäftsstelle so macht

(1) Die Geschäftsstelle kümmert sich um die Zustellung von Dokumenten, wie’s in den §§ 173 ZPO bis 176 Abs. 1 ZPO steht. Dabei kann sie einen autorisierten Postdienstleister oder einen Justizmitarbeiter damit beauftragen. Wenn die Post beauftragt wird, passiert das mit einem speziellen Formular.

(2) Wenn der Vorsitzende des Gerichts oder jemand, den er bestimmt, denkt, dass eine Zustellung nicht klappen wird, können sie einen Gerichtsvollzieher oder eine andere Behörde damit beauftragen, die Zustellung durchzuführen.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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