Unternehmer

  • Zivilrecht - Allgemeiner Teil BGB

    sind natürliche und juristische Personen, die am Markt planmäßig und dauerhaft Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Auch Freiberufler, Handwerker, Landwirte, Kleingewerbetreibende (die nicht im Handelsregister eingetragen sind) zählen zu den Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Auf eine Absicht, Gewinne zu erzielen kommt es nicht an bei der Bewertung, ob jemand Unternehmer ist.


    Unternhmer haben die Vorschriften des Verbraucherschutzes, unter anderem bei Verbraucherverträgen zu beachten.


    Abzugrenzen ist der Begriff des Unternehmers von dem des Unternehmens i.S.d. GWB.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft