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Datenschutzgrundverordnung

  • Weitergeleitet von „EU Datenschutz-Grundverordnung“
  • recht.tk
  • 14. Januar 2018 um 22:39
  • 7. Februar 2021 um 02:10
  • 3.293 mal gelesen
  • Die DSGVO ist der EU weite Rechtsrahmen für den Datenschutz.

    Die Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) wurde nach langwirigen Beratungen im zweiten Quartal 2016 vom EU-Parlament veranschiedet, trat am 25.05.2016 in Kraft und entfaltet nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist im Frühsommer 2018 seine volle Wirksamkeit. Dadurch wird das Datenschutzrecht in Europa (EU) einheitlich gestaltet. Die Verordnung wird dann unmittelbar geltendes EU-Recht und findet unmittelbare Anwendung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie ersetzt die bereits bestehenden Gesetze.

    Der Anwendungsvorrang ergibt sich aus Art. 288 AEUV, Art. 99 DSGVO und § 1 BDSG.

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    Inhaltsgleiches Recht in nationalen Gesetzen wird durch die DSGVO überlagert. Bei Lücken oder Abweichungen geht das europäische Recht dann vor.

    In Deutschland sind davon die Bundesgesetze und Landesgesetze betroffen. Die Verordnung erlaubt des in bestimmten Bereichen das europäische Recht durch spezifisches Landesrecht zu ergänzen und so den Schutzumfang anzupassen. Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgesetze der Länder von der DSGVO abweichen, sind die Gesetze in den nächsten zwei Jahren zwingend anzupassen.

    Die Verordnung regelt wesentliche Pflichten, Aufgaben, aktive und passive Klagebefugnisse, das Verwaltungsverfahren, die Abstimmungsverfahren, Fristen und übrigen Befugnisse der Aufsichtsbehörden. Die DSGVO greift hier unmittelbar in Bundes- und Landesrecht ein.

    Sie dient gemäß Art. 1 DSGVO dem Schutz der Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und enthält gleichzeitig Normen, die dem freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der EU gewährleisten.

    Die DSGVO enthält 68 Öffnungsklauseln die durch nationale Gesetze ergänzt werden dürfen. Ansonsten gilt sie unmittelbar.

    E-Learning Datenschutz

    Datenschutz praktische Lektion

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    dpl 10

    • DSGVO
    • Anwendungsvorrang
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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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