Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 249 § 3 EGBGB (des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) über sein Widerrufsrecht zu belehren.
Hey! Also, wenn du Verbraucher bist, hast du das Recht, einen Vertrag nach § 355 BGB zu widerrufen – es sei denn, der Vertrag wurde vom Notar unterschrieben. Der Unternehmer muss dich übrigens laut Art. 249 § 3 EGBGB (das ist das Einführungsgesetz zum BGB) darüber informieren, wie das mit dem Widerrufsrecht genau funktioniert.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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