Nach Art. 5 DSGVO besagt der Grundsatz der Datenminimierung, dass personenbezogene Daten dem Zweck nach angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung beschränkt sein müssen. Daten dürfen demnach nur insoweit erhoben und verarbeitet werden, wie es für das Erreichen des Zweckes der Datennutzung unbedingt erforderlich ist.
Eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung ist nur möglich soweit die DSGVO dies vorsieht.
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