Die Schwellwert-Analyse dient dem Verantwortlichen als Entscheidungsgrundlage, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) notwendig ist.
Gemäß Art. 35 DSGVO ist eine DSFA grundsätzlich notwendig bei einem voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten von Betroffenen. Dies ist gegeben, wenn eine hohe Eingriffsintensität einer Organisation durch eine Form der Verfahrenstätigkeit vorliegt.
Soweit die DSFA nicht grundsätzlich durchzuführen ist, hilft die Schwellwert-Analyse bei der Entscheidung. Dazu werden die Risiken die sich aus einer einzelnen Verfahrenstätigkeit ergeben bewertet. Liegt ein hohes Risiko vor, ist die DSFA notwendig.
Die Schwellwert-Analyse ist für jede Tätigkeit anzuwenden. Dazu wird die Tätigkeit (Verfahrensverzeichnis) beschrieben und die Eingriffsintensität bewertet.
Erwägungsgrund 76 führt dazu aus, dass ein mögliches Risiko nach objektiven Kriterien ermittelt werden soll und das Faktoren wie Eintrittswahrscheinlichkeit, Schaden bei der Art, Umfang, Umstände und Zweck einer konkreten Verarbeitung zu berücksichtigen sind.