Staatsvolk

  • Verfassungsrechtlicher Begriff

    Ist die Gesamtheit aller Personen, die einem Staat kraft seines Rechtes zugeordnet sind und vom Völkerrecht wegen zugeordnet werden dürfen. (Grawert, in HdbStR I, § 16 RNr. 9) Dabei ist es erforderlich, dass sich der Zusammenschluss auf alle Teilbereiche des gesellschaftlichen Lebens erstreckt; es muss eine Art "Schicksalsgemeinschaft" bestehen. (BVerfG in DVBl 1990, 1397, 1398). Einfacher ausgedrückt ist die Summe aller Staatsangehörigen das Staatsvolk.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft