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§ 0050 BGB

  • Weitergeleitet von „50 BGB“
  • recht.tk
  • 28. Oktober 2020 um 08:43
  • 18. Januar 2025 um 23:35
  • 695 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Bekanntmachung des Vereins in Liquidation

    (1) Die Auflösung des Vereins oder die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist durch die Liquidatoren öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung sind die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufzufordern. Die Bekanntmachung erfolgt durch das in der Satzung für Veröffentlichungen bestimmte Blatt. Die Bekanntmachung gilt mit dem Ablauf des zweiten Tages nach der Einrückung oder der ersten Einrückung als bewirkt.

    (2) Bekannte Gläubiger sind durch besondere Mitteilung zur Anmeldung aufzufordern

    • Zivilrecht
    • Verein
    • BGB AT
    • juristische Person
    • Vereinsregister
    • Bekanntmachung
    • Liquidation
    • § 50 BGB

Info über den Verein in der Auflösung

Hey Leute,

wir müssen euch leider mitteilen, dass der Verein aufgelöst wird oder die Rechtsfähigkeit entzogen wird. Die Liquidatoren werden das offiziell bekanntgeben. In dieser Bekanntmachung werden alle Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Das Ganze wird in dem Blatt veröffentlicht, das in unseren Satzungen dafür vorgesehen ist. Die Bekanntmachung ist dann zwei Tage nach dem Erscheinen gültig.

Wenn wir euch schon kennen, bekommen ihr eine spezielle Nachricht, um euch zur Anmeldung aufzufordern.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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