Das dingliche Recht ist ein absolutes Zuordnungsrecht. Es ordnet eine Sache einer Person zu. Es besteht eine Sach-Personen-Beziehung. Dingliche Rechte sind Teil des Sachenrechts. Sie verdeutlichen gleichzeitg den Unterschied zwischen Sachenrecht und Schuldrecht. Das Schuldrecht ordnet Personen-Personen Beziehungen, das Sachenrecht Sachen-Personen-Beziehungen.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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