Das Schuldrecht ist der Teil des Zivilrechtes, der die Schuldverhältnisse regelt. Es dient der Ordnung des rechtsgeschäftlichen Verkehrs des täglichen Lebens. Der Gesetzgeber hat im Schuldrecht Allgemeiner Teil Regeln aufgestellt, die für alle Besonderen Vertragstypen (8. Abschnitt) gelten, sog. Klammerprinzip. Die Besonderen Vertragstypen sind im "Schuldrecht Besonderer Teil" geregelt. Man unterscheidet hier zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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