Das Schuldrecht Allgemeiner Teil enthält die Normen, die für alle Besonderen Vertragstypen (8. Abschnitt) gelten, sog. Klammerprinzip. Der AT umfasst die §§ 241 bis 432 BGB, den 1. bis 7. Abschnitt des 2. Buches des BGB´s.
Die fünf wichtigsten Reglungsbereiche sind
1. Grundelemente des Schuldrechts
- Schuldverhältnis
- Begriffe / Abgrenzung
- Pflichten
- Hauptleistungspflicht
- Nebenleistungspflicht
- Nebenpflichten
- Obliegenheiten
- Leistungsinhalte, inbesondere
- Leistungsort, Erfolgsort
- Hol-, Bring- und Schickschuld
- Stück- und Gattungsschuld
- Vorrats- und Geldschuld
- Konkretisierung
2. Leistungsstörungen
- Gewährleistungsrecht (in der Regel im Schuldrecht BT geregelt)
- Unmöglichkeit
- Verzug
- Schuldnerverzug
- Gläubigerverzug
- positive Forderungsverletzung (pVV
- Culpa in Contrahendo (CIC - Verschulden bei Vertragsvehandlung
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
3. Erlösungsgründe und Einreden
- Erfüllung und Hinterlegung
- Aufrechnung
- Rücktritt
- Kündigung
- Leistungsverweigerungsrechte § 273 BGB, § 320 BGB
4. Beteiligung mehrerer an einem Schuldverhältnis
Abtretung
Vertrag zugunsten Dritter
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Drittschadensliquidation
Gläubiger- und Schuldnermehrheit §§ 420 ff BGB
5. Schadensrecht
Schadenersatz
nach Umfang und
auf welche Weise (Haftungsaussfüllung)