Gattungsschuld

  • Zivilrecht - Schuldrecht AT

    Eine Gattungsschuld (sog. Genusschuld) liegt vor, wenn der Leistungsgegenstand nicht individuell festgelegt, sondern nur nach allgemeinen Merkmalen z.B. Typ, Sorte, Gewicht, Herkunft, Farbe, Jahrgang u.s.w. bestimmt werden kann. (z.B. 30 Kisten Bier) Das Gegenteil zur Gattungsschuld ist die Stückschuld.

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