Gegenseitiger Vertrag

  • Zivilrecht - Schuldrecht - Allgemeiner Teil

    liegt vor, wenn der eine Vertragspartner eine Leistung gerade deshalb verspricht, weil auch der andere sich zu einer Leistung verpflichtet. (synallagmatische Verträge) z.B. Kaufvertrag: Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen, der Verkäufer verpflichtet sich, die Kaufsache zu übergeben und zu übereignen.

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