1 PublG – Publizitätsgesetz
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen.
Das PublG regelt die Pflichten bestimmter großer Unternehmen zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse. Es ergänzt die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für Unternehmen, die nicht aufgrund ihrer Rechtsform, sondern wegen ihrer Größe veröffentlichungspflichtig sind.
2 Regelungsinhalt
- Regelt die Rechnungslegung bestimmter großer Unternehmen und Konzerne.
- Bestimmt, welche Unternehmen ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte veröffentlichen müssen.
- Enthält Vorschriften zur Erstellung und Offenlegung von Konzernabschlüssen.
- Legt fest, welche Größenmerkmale eine Veröffentlichungspflicht auslösen.
- Regelt die Prüfung der Abschlüsse durch Abschlussprüfer.
- Enthält Vorschriften zur Veröffentlichung und Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen.
- Ergänzt die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für betroffene Unternehmen.
3 Zweck
Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz über die wirtschaftliche Lage großer Unternehmen. Dadurch erhalten Geschäftspartner, Gläubiger, Investoren und die Öffentlichkeit verlässliche Informationen über die finanzielle Situation dieser Unternehmen.
Rechtsgebiet: Handelsrecht / Unternehmensrecht / Rechnungslegung