1 Personenstandsgesetz (PStG)
- regelt die Erfassung wichtiger Lebensereignisse von Menschen durch Standesämter.
- bestimmt, welche Ereignisse beurkundet werden müssen:
- Geburten
- Eheschließungen
- Begründung/Beendigung von Lebenspartnerschaften
- Sterbefälle
- legt fest, wie Personenstandsregister geführt werden und welche Daten darin stehen müssen.
- regelt Urkunden wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden.
- bestimmt, wer Einsicht in diese Register oder Auszüge/Urkunden bekommen darf.
- enthält Vorgaben für Namensführung, z. B. bei Eheschließung oder Geburt eines Kindes.