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Neuer Widerrufs-Button ab Juni 2026

  • sophme
  • 15. Juni 2026 um 14:00
  • 119 mal gelesen
  • Online bestellen? Künftig auch mit einem Klick widerrufen.

    Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Verträge über Websites oder Apps mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abschließen, einen Widerrufs-Button bereitstellen. Damit soll der Widerruf genauso einfach werden wie der Vertragsabschluss.

    Was bedeutet das konkret?

    ✅ Gut sichtbare und leicht zugängliche Widerrufsfunktion
    ✅ Widerruf direkt über die Website oder App möglich
    ✅ Gilt für Waren, Dienstleistungen und auch Finanzdienstleistungen
    ✅ Verbraucher erhalten eine elektronische Bestätigung ihres Widerrufs

    Der Widerrufs-Button wird im neuen § 356a BGB geregelt. Die Vorschrift tritt am 19. Juni 2026 in Kraft und verpflichtet Unternehmer, bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen.

    Rechtsgrundlage: Mit dem neuen § 356a BGB wird der sog. Widerrufs-Button eingeführt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Online-Verträge künftig genauso einfach widerrufen können, wie sie diese abgeschlossen haben. Unternehmen müssen dafür ab dem 19. Juni 2026 eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion auf ihrer Website oder App bereitstellen.

    Mit der Neuregelung setzt Deutschland europäische Vorgaben zum Verbraucherschutz um. Ziel ist es, digitale Vertragsabschlüsse transparenter und verbraucherfreundlicher zu gestalten.

    💡 Der neue Widerrufs-Button zeigt einmal mehr: Verbraucherrechte enden nicht beim Kaufabschluss – sie müssen auch bei der Vertragsbeendigung einfach und digital nutzbar sein.

    Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Online-Shops, Kundenportale und digitale Vertragsstrecken auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Denn Verstöße können nicht nur Abmahnungen nach sich ziehen – unter Umständen verlängert sich auch die Widerrufsfrist erheblich.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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