Die Versetzung erfolgt, wenn Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 durchgängig die erste Fremdsprache belegt haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bei Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen ist die Teilnahme am Unterricht in vier Fächern, zu denen mindestens drei der Fächer Deutsch, Mathematik, eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik und eine fortgeführte Fremdsprache gehören, auf der oberen Anspruchsebene oder bei Unterricht in klasseninternen Lerngruppen eine entsprechende Einstufung erforderlich. In diesen Fächern und in den ohne Fachleistungsdifferenzierung geführten abschlussrelevanten Fächern müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erbracht werden. In den Fächern der unteren Anspruchsebene müssen im Durchschnitt mindestens gute Leistungen erbracht werden.
- Bei Fachleistungsdifferenzierung auf drei Anspruchsebenen ist die Teilnahme am Unterricht in vier Fächern, zu denen mindestens drei der Fächer Deutsch, Mathematik, eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik und eine fortgeführte Fremdsprache gehören, auf der oberen Anspruchsebene oder bei Unterricht in klasseninternen Lerngruppen eine entsprechende Einstufung erforderlich. In diesen Fächern müssen mindestens ausreichende, in den Fächern der mittleren Anspruchsebene mindestens befriedigende und in den Fächern der unteren Anspruchsebene mindestens gute Leistungen erbracht werden. In den ohne Fachleistungsdifferenzierung geführten abschlussrelevanten Fächern sind im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erforderlich.