Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
SchulVersetzBerRV MV - gültig bis 31. Jul 2026
  • Alles
  • SchulVersetzBerRV MV - gültig bis 31. Jul 2026
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Nachrichten
  4. [Archiv]
  5. SchulVersetzBerRV MV - gültig bis 31. Jul 2026

§ 17 SchulVersetzBerRV MV

  • sophme
  • 13. Juni 2026 um 22:19
  • 95 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule

    Die Versetzung erfolgt, wenn Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 durchgängig die erste Fremdsprache belegt haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

    1. Bei Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen ist die Teilnahme am Unterricht in vier Fächern, zu denen mindestens drei der Fächer Deutsch, Mathematik, eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik und eine fortgeführte Fremdsprache gehören, auf der oberen Anspruchsebene oder bei Unterricht in klasseninternen Lerngruppen eine entsprechende Einstufung erforderlich. In diesen Fächern und in den ohne Fachleistungsdifferenzierung geführten abschlussrelevanten Fächern müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erbracht werden. In den Fächern der unteren Anspruchsebene müssen im Durchschnitt mindestens gute Leistungen erbracht werden.
    2. Bei Fachleistungsdifferenzierung auf drei Anspruchsebenen ist die Teilnahme am Unterricht in vier Fächern, zu denen mindestens drei der Fächer Deutsch, Mathematik, eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik und eine fortgeführte Fremdsprache gehören, auf der oberen Anspruchsebene oder bei Unterricht in klasseninternen Lerngruppen eine entsprechende Einstufung erforderlich. In diesen Fächern müssen mindestens ausreichende, in den Fächern der mittleren Anspruchsebene mindestens befriedigende und in den Fächern der unteren Anspruchsebene mindestens gute Leistungen erbracht werden. In den ohne Fachleistungsdifferenzierung geführten abschlussrelevanten Fächern sind im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erforderlich.
    • Versetzung
    • Integrierte Gesamtschule
    • gymnasiale Oberstufe
    • Einführungsphase
    • Schulrecht
    • Versetzungsverordnung
    • § 17 SchulVersetzBerRV MV

Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule

Die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler die erste Fremdsprache durchgängig belegt hat und die folgenden Voraussetzungen erfüllt.

Bei Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen:

  • Die Schülerin oder der Schüler muss in vier Fächern auf der oberen Anspruchsebene unterrichtet worden sein. Zu diesen vier Fächern müssen mindestens drei der folgenden Fächer gehören:
    • Deutsch,
    • Mathematik,
    • Biologie, Chemie oder Physik,
    • eine fortgeführte Fremdsprache.
  • Erfolgt der Unterricht in klasseninternen Lerngruppen, ist eine entsprechende Einstufung erforderlich.
  • In diesen Fächern sowie in den abschlussrelevanten Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden.
  • In den Fächern der unteren Anspruchsebene müssen im Durchschnitt mindestens gute Leistungen vorliegen.

Bei Fachleistungsdifferenzierung auf drei Anspruchsebenen:

  • Die Schülerin oder der Schüler muss ebenfalls in vier Fächern auf der oberen Anspruchsebene unterrichtet worden sein. Zu diesen vier Fächern müssen mindestens drei der folgenden Fächer gehören:
    • Deutsch,
    • Mathematik,
    • Biologie, Chemie oder Physik,
    • eine fortgeführte Fremdsprache.
  • Erfolgt der Unterricht in klasseninternen Lerngruppen, ist eine entsprechende Einstufung erforderlich.
  • In den Fächern der oberen Anspruchsebene müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden.
  • In den Fächern der mittleren Anspruchsebene müssen mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden.
  • In den Fächern der unteren Anspruchsebene müssen mindestens gute Leistungen vorliegen.
  • In den abschlussrelevanten Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung ist insgesamt ein Durchschnitt von mindestens befriedigend erforderlich.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler über die notwendigen Leistungen und Lernvoraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe verfügen.

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff § 16 SchulVersetzBerRV MV
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff § 18 SchulVersetzBerRV MV
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...


Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, VersVO, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Oktober 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 28

    2. 29

    3. 30

    4. 1

    5. 2

    6. 3

    7. 4

    1. 5

    2. 6

    3. 7

    4. 8

    5. 9

    6. 10

    7. 11

    1. 12

    2. 13

    3. 14

    4. 15

    5. 16

    6. 17

    7. 18

    1. 19

    2. 20

    3. 21

    4. 22

    5. 23

    6. 24

    7. 25

    1. 26

    2. 27

    3. 28

    4. 29

    5. 30

    6. 31

    7. 1

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S