Für die Bildungsgänge innerhalb der Kooperativen Gesamtschulen gelten die Versetzungsbestimmungen der jeweiligen Schulart entsprechend.
Versetzung an der Kooperativen Gesamtschule
Für die einzelnen Bildungsgänge einer Kooperativen Gesamtschule gelten die jeweiligen Versetzungsregelungen der Schulart, der die Schülerin oder der Schüler angehört.
Das bedeutet insbesondere:
- Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang unterliegen den Versetzungs- und Notenausgleichsregelungen des Gymnasiums.
- Schülerinnen und Schüler im nichtgymnasialen Bildungsgang unterliegen den Versetzungs- und Notenausgleichsregelungen der Regionalen Schule.
Für die Entscheidung über die Versetzung werden daher die jeweils einschlägigen Vorschriften der entsprechenden Schulart angewendet.
juristi.kon
Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W