Das AdVermiG ist das Adoptionsvermittlungsgesetz.
1 📘 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
1.1 👶 1. Regelung der Adoptionsvermittlung
- Regelt, wie Adoptionen vermittelt werden dürfen.
- Ziel ist eine sorgfältige und rechtlich sichere Vermittlung von Kindern an geeignete Adoptiveltern.
1.2 🏢 2. Zuständige Stellen
- Bestimmt, wer Adoptionen vermitteln darf, z. B.:
- Jugendämter
- staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen
- Private Vermittlungen ohne Zulassung sind grundsätzlich verboten.
1.3 🔍 3. Prüfung der Adoptiveltern
- Regelt die Eignungsprüfung von Bewerbern.
- Dabei werden u. a. geprüft:
- persönliche und familiäre Situation
- Erziehungsfähigkeit
- Motivation zur Adoption
- Lebensumstände des Kindes.
1.4 🌍 4. Internationale Adoption
- Enthält besondere Vorschriften für Adoptionen aus dem Ausland.
- Ziel ist der Schutz des Kindes vor illegalem Handel oder Missbrauch.
1.5 ⚖️ 5. Schutz des Kindeswohls
- Das Gesetz stellt klar: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt.
- Entscheidungen müssen sich daran orientieren, ob die Adoption dem Kind langfristig zugutekommt.
1.6 🚫 6. Verbot unzulässiger Vermittlung
- Unbefugte oder kommerzielle Vermittlungen sind strafbar.
- Das Gesetz soll Kinderhandel und Ausbeutung verhindern.
2 ⚖️ Rechtsgebiet
➡️ Familienrecht / Kinder- und Jugendhilferecht / Öffentliches Recht