Abgeordnetengesetz (BGBl 1996, 326)
1 Abgeordnetengesetz (AbgG)
- Regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Deutschen Bundestages.
- Bestimmt die Abgeordnetenentschädigung (umgangssprachlich: „Diäten“).
- Regelt Kostenpauschalen, Mitarbeiterbudgets und Ansprüche auf Ausstattung (Büro, Technik usw.).
- Enthält Regeln zu Transparenzpflichten, z. B. Anzeige von Nebentätigkeiten und Einkünften.
- Sichert die Unabhängigkeit der Abgeordneten, u. a. durch Immunität und Indemnität.
- Bestimmt Versorgungsansprüche wie Übergangsgeld und Altersversorgung.
- Enthält Vorgaben zur Vereidigung, zur Ausübung des Mandats und zu Verhaltenspflichten.