In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder, kann bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Für besondere Fälle kann dabei die Bundesregierung ermächtigt werden, Einzelweisungen zu erteilen. Die Weisungen sind außer bei Gefahr im Verzuge an die obersten Landesbehörden zu richten.
"Regelungen zu Flüchtlingen und Vertriebenen"
In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere bei ihrer Verteilung auf die Länder, kann die Bundesregierung bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Dafür ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. In besonderen Fällen kann die Bundesregierung außerdem ermächtigt werden, Einzelweisungen zu erteilen. Diese Weisungen sind grundsätzlich an die obersten Landesbehörden zu richten, außer wenn Gefahr im Verzug besteht.
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Kurz informiert - News 17.08. - 23.08.2026
- Bundesregierung beschließt umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts: Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz beschlossen. Vorgesehen sind zusätzliche Befugnisse, neue Möglichkeiten für den Einsatz von KI und biometrischen Verfahren sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste. Mehr erfahren ...
- Frühstartrente: Bund will für Kinder in die Altersvorsorge einzahlen: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Für Kinder soll der Bund vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Mehr erfahren ...
- Jahressteuergesetz 2026 auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Vorgesehen sind zahlreiche Änderungen im Steuerrecht – unter anderem zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau sowie Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung von EuGH, Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof. Mehr erfahren ...
- Kinder- und Jugendhilfe soll grundlegend reformiert werden: Die Bundesregierung will die Kinder- und Jugendhilfe strukturell neu ausrichten. Allgemeine Unterstützungsangebote sollen gegenüber Einzelfallhilfen gestärkt und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Teil des Entwurfs ist außerdem die Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ für 14- und 15-Jährige. Mehr erfahren ...
- Mecklenburg-Vorpommern gibt Kommunen neue Orientierung bei Ferien- und Zweitwohnungen: Das Innenministerium MV hat eine neue Handreichung zur Regulierung von Ferien- und Zweitwohnungen veröffentlicht. Sie erläutert den Kommunen ihre rechtlichen Möglichkeiten – von Bebauungsplänen und Zweckentfremdungssatzungen bis hin zur Zweitwohnungssteuer. Gerade für touristisch geprägte Gemeinden ist das Thema praktisch relevant. Mehr erfahren ...
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt: Seit dem 1. August haben zunächst Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern setzt diesen über die Horte um; der Anspruch wird in den kommenden Schuljahren schrittweise auf weitere Jahrgangsstufen ausgeweitet. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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