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Strafrecht 5 StR 254/25 - Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess gegen den früheren Manager des Rappers "Bushido" rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 7. Januar 2026 um 15:53
  • 7. Januar 2026 um 16:04
  • 180 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 5. Februar 2024 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten in einem etwa dreieinhalb Jahre dauernden Prozess, nach 114 Sitzungstagen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in dreizehn Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von neunzig Tagessätzen verurteilt und die Höhe eines Tagessatzes auf jeweils neunhundert Euro festgesetzt.

    Von weiteren Anklagevorwürfen, unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zulasten des Rappers "Bushido", hat es den Angeklagten freigesprochen und angeordnet, dass er für erlittene Untersuchungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu entschädigen ist.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte von 2004 bis 2018 Manager des Rappers "Bushido". Einige der mit diesem und anderen Personen im Zeitraum von Oktober 2017 bis November 2018 geführten vertraulichen Gespräche hatte er heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet.

    Die Überprüfung des Urteils auf die mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen geführte, auf die festgesetzte Tagessatzhöhe beschränkte Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Auf die gegen die Anordnung der Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft gerichtete sofortige Beschwerde des Angeklagten hat der Senat diese aufgehoben. Die erlittene Untersuchungshaft ist nach der vorrangig zu beachtenden Vorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB von Amts wegen auf die festgesetzte Geldstrafe anzurechnen und reduziert diese. Da der Zeitraum der verbüßten Untersuchungshaft die Höhe der Geldstrafe nicht übersteigt, hatte die Entschädigung vollständig zu entfallen.

    BGH-Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 5 StR 254/25 - BGH PM 216/2025

    Vorinstanz:

    Landgericht Berlin I - Urteil vom 5. Februar 2024 - (538 KLs) 255 Js 170/18 (17/19)

    LogIn zum Volltext

    • Strafrecht
    • BGH
    • Verletzung
    • Vertraulichkeit
    • Wort
    • LG Berlin I
    • Manager
    • "Bushido"
    • heimliche Tonaufnahmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Berlin I bestätigt. Verurteilt wurde der frühere Manager des Rappers Bushido wegen heimlicher Tonaufnahmen vertraulicher Gespräche.


Was hat der Angeklagte getan?

Der Angeklagte war von 2004 bis 2018 Manager von Bushido.
Zwischen Oktober 2017 und November 2018 zeichnete er mehrere vertrauliche Gespräche mit Bushido und anderen Personen heimlich mit seinem Handy auf – ohne deren Wissen oder Zustimmung.

➡️ Das ist strafbar als „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“.


Entscheidung des Landgerichts

Nach einem sehr langen Verfahren
(ca. 3½ Jahre, 114 Verhandlungstage) entschied das Landgericht:

  • Schuldig in 13 Fällen wegen heimlicher Tonaufnahmen
  • Strafe:
    • 90 Tagessätze Geldstrafe
    • 900 Euro pro Tagessatz
      → insgesamt 81.000 Euro
  • Freispruch von deutlich schwereren Vorwürfen, u. a.:
    • versuchte schwere räuberische Erpressung
    • Freiheitsberaubung
    • gefährliche Körperverletzung
      (alles zulasten von Bushido)

Außerdem ordnete das Landgericht zunächst an, dass der Angeklagte für erlittene Untersuchungshaft entschädigt werden müsse.


Entscheidung des Bundesgerichtshofs

1. Zur Verurteilung und Geldstrafe

  • Die Revision des Angeklagten wurde verworfen.
  • Der BGH stellte fest:
    • Das Verfahren war korrekt.
    • Die Höhe der Geldstrafe (auch der hohe Tagessatz von 900 €) ist rechtlich nicht zu beanstanden.

➡️ Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

2. Zur Entschädigung für Untersuchungshaft

Hier entschied der BGH zugunsten des Staates:

  • Untersuchungshaft wird automatisch auf eine Geldstrafe angerechnet.
  • Da die Dauer der Untersuchungshaft die Geldstrafe vollständig „aufzehrt“, bleibt kein Raum für eine zusätzliche Entschädigung.

➡️ Die Entschädigung wurde aufgehoben.


Ergebnis in einem Satz

👉 Der frühere Bushido-Manager ist rechtskräftig zu 81.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er vertrauliche Gespräche heimlich aufgenommen hat; eine zusätzliche Entschädigung für seine Untersuchungshaft bekommt er nicht.

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