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Joint Venture

  • sophme
  • 13. November 2025 um 16:02
  • 13. November 2025 um 16:03
  • 129 mal gelesen
  • Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht; Kartellrecht

    Ein Joint Venture ist eine gemeinsame unternehmerische Zusammenarbeit von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen, die für ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Geschäftsbereich ein gemeinsames Unternehmen gründen oder langfristig kooperieren.

    1 🔍 Kerngedanke

    Unternehmen bündeln Ressourcen, Know-how, Kapital oder Technologien, um gemeinsam ein wirtschaftliches Ziel zu erreichen – etwa die Erschließung eines neuen Marktes, die Entwicklung eines Produkts oder die Durchführung eines Großprojekts.

    2 🔎 Formen des Joint Ventures

    Es gibt zwei typische Varianten:

    1. Equity Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen)
      – Die Partner gründen ein eigenständiges Unternehmen (z. B. GmbH) und halten daran Anteile.
      – Entscheidungen richten sich meist nach dem Gesellschaftervertrag.
    2. Contractual Joint Venture (Vertrags-Joint-Venture)
      – Reine vertragliche Kooperation, ohne ein neues Unternehmen zu gründen.
      – Oft bei Forschungs- oder Entwicklungskooperationen.

    3 💡 Zweck eines Joint Ventures

    • Eintritt in neue Märkte (z. B. Ausland)
    • Risikoteilung bei großen Projekten
    • Zugang zu Technologie, Know-how oder Infrastruktur
    • Kostenteilung bei Entwicklung und Produktion

    4 ⚖️ Rechtsnatur

    Es gibt kein spezielles Gesetz, das Joint Ventures allgemein regelt.
    Ein Joint Venture basiert auf:

    • Gesellschaftsrecht (z. B. GmbHG, AktG, BGB bei Personengesellschaften),
    • Kartellrecht (GWB, Art. 101 AEUV / Art. 102 AEUV),
    • den vertraglichen Vereinbarungen der Partner.
    • Joint Venture
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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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