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Strafrecht 1 StR 364/24 - Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften"

  • sophme
  • 3. November 2025 um 18:38
  • 3. November 2025 um 18:39
  • 243 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung verurteilt, und zwar den Angeklagten G. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die beiden Angeklagten neben anderen gesondert Verfolgten als Fondsmanager der Londoner Duet-Gruppe im Jahr 2010 daran beteiligt, mittels eines von der Hamburger Varengold Bank aufgelegten Publikumsfonds außerbörsliche Future-Kontrakte mit einem Leerverkäufer rund um den Dividendenstichtag abzuschließen und sich anschließend über eine Depotbank durch unrichtige Angaben vom zuständigen Finanzamt zuvor nicht gezahlte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt ca. 92 Mio. € anrechnen und "erstatten" zu lassen (sog. Cum-ex-Geschäfte). Die beiden Angeklagten gaben als vetoberechtigte Partner der Duet-Gruppe "grünes Licht" für die Durchführung der Cum-ex-Geschäfte und sorgten anschließend für die Einwerbung von Anlegergeldern, den Abschluss von Kreditverträgen und die Vereinbarungen mit der Leerverkäuferseite über die Aktienoptionsgeschäfte sowie deren Umsetzung. Für ihre Tatbeteiligung erhielten die beiden Angeklagten vereinbarungsgemäß jeweils einen Betrag in Höhe von ca. 1,9 Mio. €, deren Wert das Landgericht im Urteil eingezogen hat.

    Die Steuerbehörden konnten bei der antragstellenden Depotbank des Publikumsfonds zwischenzeitlich einen Betrag in Höhe des Steuerschadens von ca. 92 Mio. € sichern.

    Der Bundesgerichtshof hat die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützten Revisionen verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 27. Mai 2025 - 1 StR 364/24 - BGH PM 121/2025

    Vorinstanz:

    LG Bonn - Urteil vom 1. Februar 2024 - 29 KLs-214 Js 16/22-1/22

    _____________________________

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    • Strafrecht
    • BGH
    • Cum-Ex-Geschäfte
    • London
    • Fondsmanager
    • Steuerschaden

Das Landgericht hat die beiden Angeklagten wegen Steuerhinterziehung verurteilt: G. muss vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, S. kommt auf drei Jahre und sechs Monate.

Laut dem Gericht waren die beiden zusammen mit anderen als Fondsmanager der Londoner Duet-Gruppe im Jahr 2010 beteiligt, als sie über einen Fonds der Hamburger Varengold Bank ein paar schlaue Geschäfte gemacht haben. Dabei haben sie kurz vor dem Dividendenstichtag mit einem Leerverkäufer Future-Kontrakte abgeschlossen und dann über eine Depotbank falsche Angaben gemacht, um sich vom Finanzamt insgesamt etwa 92 Millionen Euro an nicht gezahlter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zurückholen zu lassen – das nennt man Cum-ex-Geschäfte. Die beiden Angeklagten haben als Partner der Duet-Gruppe grünes Licht für diese Geschäfte gegeben und sich um die Gelder von Anlegern, Kredite und die Absprachen mit der Leerverkäuferseite gekümmert. Für ihren Anteil an der Sache haben sie jeweils rund 1,9 Millionen Euro bekommen, die das Gericht jetzt eingezogen hat.

Die Steuerbehörden konnten zwischenzeitlich die 92 Millionen Euro bei der Depotbank des Fonds sichern.

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen, die auf Verfahrensfehler und Sachfragen basierten, abgelehnt. Das Urteil des Landgerichts ist jetzt rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 27. Mai 2025 - 1 StR 364/24 - BGH PM 121/2025

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