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Verantwortlicher

  • Weitergeleitet von „Verantwortlichen“
  • recht.tk
  • 13. März 2017 um 00:50
  • 13. Februar 2021 um 01:27
  • 6.270 mal gelesen
  • Legaldefinition aus Art. 4 DSGVO

    Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet wird als Verantortlicher bezeichnet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden

    Die Aufzählung von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften und anderen Personenvereinigungen verdeutlicht den Willen des europäischen Gesetzgebers, unabhängig von Rechtsform oder Rechtsfähigkeit jeden „Verantwortlichen“ zu erfassen, die personenbezogene Daten verarbeitet. Diese weite Definition des Begriffs des „Verantwortlichen“ soll einen wirksamen und umfassenden Schutz der betroffenen Personen gewährleisten (Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 34, BAG, 2 AZR 223/19)

    Bis zum 25.05.2018 wird ein anderer Begriff verwendet: auch als verantwortliche Stelle nach BDSG

    Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich. Ihm obliegt es, die Einhaltung der Rechtmäßigkeit dervon ihm zu verantwortenden Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

    1. Der Verantwortliche hat für die Einhaltung der Grundsätze der Verarbeitung nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO zu gewährleisten.
    2. Er ist Adressat der Betroffenenrechte und hat für deren Einhaltung zu sorgen.
    3. Ihm obliegt die Umsetzung und Einhaltung der Technisch-organisatorischen Maßnahmen (toM). Er hat nach Art. 24 DSGVO im Hinblick auf die jeweilige Verarbeitung und unter Berücksichtigung der mit ihr einhergehenden Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene und geeignete toM´s umzusetzen.
    4. Der Verantwortliche führt ein Verzeichnis aller Verarbeitungstägigkeiten, die in seiner Zuständigkeit liegen (Art. 30 DSGVO).
    5. Bei Verstößen gegen Datenschutzregeln ist er für die rechtzeitige Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden verantwortlich (Art. 33 DSGVO) und er hat untre den Voraussetzungen des Art. 34 DSGVO die Betroffenen zu benachrichtigen.
    6. Nach Art. 35 DSGVO ist er für die Datenschutz-Folgeabschätzung verantwortlich.


    Öffentliche Stellen sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Nicht öffentliche Stellen haben einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, wenn 20 und mehr Mitarbeiter (und Geschäftsführer ect.) mit personenbezogenen Daten zu tun haben oder wenn Daten besonderer Kategorien (sensible Daten) verarbeitet werden.

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  • Bundesrat berät über weitere Digitalisierung der Verwaltung: Der Bundesrat hat sich mit mehreren Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung befasst. Ziel ist es, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen weiter zu vereinfachen. Mehr erfahren ...
  • Bundesregierung informiert über neue gesetzliche Regelungen: Zum Monatsbeginn sind verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft getreten – unter anderem in den Bereichen Soziales, Wirtschaft und Verwaltung. Die Bundesregierung bietet einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. Mehr erfahren ...
  • Landtag Mecklenburg-Vorpommern berät Änderungen im Kommunalrecht: Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern stehen aktuelle Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Kommunalrechts und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Tagesordnung. Dazu gehören unter anderem dauerhafte digitale Sitzungen kommunaler Gremien, mehr Beteiligungsmöglichkeiten sowie Vereinfachungen bei kommunalen Verfahren. Mehr erfahren ...
  • Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern treibt Digitalisierung der Justiz voran: Die Landesregierung setzt den Ausbau digitaler Justizverfahren weiter fort. Ziel ist eine effizientere Bearbeitung von Verfahren und eine bessere digitale Erreichbarkeit der Gerichte. Mehr erfahren ...
  • Europäische Digitale Identität: EU treibt Einführung der EUDI Wallet voran: Die Europäische Kommission treibt die Einführung der Europäischen Digitalen Identitätswallet (EUDI Wallet) voran. Bis Ende 2026 sollen alle Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine digitale Brieftasche zur sicheren Identifikation und Nutzung öffentlicher sowie privater Online-Dienste bereitstellen. Die Wallet basiert auf der eIDAS-Verordnung und soll grenzüberschreitende Verwaltungs- und Geschäftsprozesse vereinfachen. Mehr erfahren ...


Lateinisches Rechtswörterbuch

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