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§ 0848 ZPO

  • klaus25
  • 27. Oktober 2025 um 15:20
  • 214 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache

    (1) Bei Pfändung eines Anspruchs, der eine unbewegliche Sache betrifft, ist anzuordnen, dass die Sache an einen auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht der belegenen Sache zu bestellenden Sequester herauszugeben sei.

    (2) Ist der Anspruch auf Übertragung des Eigentums gerichtet, so hat die Auflassung an den Sequester als Vertreter des Schuldners zu erfolgen. Mit dem Übergang des Eigentums auf den Schuldner erlangt der Gläubiger eine Sicherungshypothek für seine Forderung. Der Sequester hat die Eintragung der Sicherungshypothek zu bewilligen.

    (3) Die Zwangsvollstreckung in die herausgegebene Sache wird nach den für die Zwangsvollstreckung in unbewegliche Sachen geltenden Vorschriften bewirkt.

    • Zwangsvollstreckung
    • Herausgabe
    • Herausgabeanspruch
    • Zivilprozess
    • Forderungen
    • Geldforderung
    • Vermögensrechte
    • unbewegliche Sache
    • § 848 ZPO

Anspruch auf Herausgabe einer Immobilie

(1) Wenn ein Anspruch auf eine Immobilie gepfändet wird, muss das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass die Immobilie an einen Sequester herausgegeben wird, der vom Gericht bestellt wird.

(2) Wenn es um die Übertragung des Eigentums geht, muss die Einigung (Auflassung) mit dem Sequester erfolgen, der als Vertreter des Schuldners auftritt. Sobald das Eigentum auf den Schuldner übergeht, bekommt der Gläubiger eine Sicherungshypothek für seine Forderung. Der Sequester muss dann auch zustimmen, dass die Sicherungshypothek eingetragen wird.

(3) Die Zwangsvollstreckung in die herausgegebene Immobilie erfolgt nach den Regeln, die für die Zwangsvollstreckung in Immobilien gelten.

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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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