Die amtliche Richtsatzsammlung ist ein Hilfsmittel, das von den Betriebsprüfern der Finanzämter als Hilfsmittel für die Verprobung von Umsätzen und Gewinnen von Steuerpflichtigen herangezogen wird. Sie wird jährlich in Form eines Schreibens vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Homepage veröffentlicht.
Im Finanzverwaltungsgesetz besteht mit § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 FVG eine spezialgesetzliche Regelung, die eine Vertraulichkeit hinsichtlich des Zustandekommens von Schreiben des BMF und damit auch der Richtsatzsammlung anordnet. Die Sitzungsinhalte und zugehörigen Unterlagen (zum Beispiel Protokolle, Entwürfe) sind daher grundsätzlich vertraulich und nicht zur Weitergabe an Empfänger außerhalb der Finanzverwaltung bestimmt. (siehe BFH PM 43/2025)