Damit der Schuldner die Vorsteuer ziehen kann, muß es eine Rechnung zwischen Gläubiger und Schuldner über den Leistungsaustausch zwischen beiden geben. An den Inhalt der Rechnung werden Anforderungen gestellt, damit die Vorsteuer gezogen werden kann:
Es muss eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis gelegt werden.
Notwendiger Rechnungsinhalt:
1. Leistender (Rechnungsaussteller – Du)
2. Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger- Dein Mandant)
3. Datum der Rechnung
4. Rechnungsnummer
5. Leistungszeitraum
6. Art /Inhalt der Leistung
7. Steuernummer des Rechnungsausstellers (Deine) Anmerkung: Bei Gutschriften Steuernummer des Empfängers
8. Betrag netto
9. Steuersatz und Steuerbetrag
10. Betrag brutto