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§ 0580 ZPO

  • klaus25
  • 24. September 2025 um 14:41
  • 24. September 2025 um 15:16
  • 466 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Restitutionsklage

    Die Restitutionsklage findet statt:

    1. wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;
    2. wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war;
    3. wenn bei einem Zeugnis oder Gutachten, auf welches das Urteil gegründet ist, der Zeuge oder Sachverständige sich einer strafbaren Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat;
    4. wenn das Urteil von dem Vertreter der Partei oder von dem Gegner oder dessen Vertreter durch eine in Beziehung auf den Rechtsstreit verübte Straftat erwirkt ist;
    5. wenn ein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten gegen die Partei schuldig gemacht hat;
    6. wenn das Urteil eines ordentlichen Gerichts, eines früheren Sondergerichts oder eines Verwaltungsgerichts, auf welches das Urteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben ist;
    7. wenn die Partei
      • a) ein in derselben Sache erlassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urteil oder
      • b) eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde;
    8. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.

    __________________________

    § 580 Nr. 8: Zur Anwendung vgl. § 586 Abs. 4 ZPO

    • Zivilprozess
    • Verfahren
    • Wiederaufnahme
    • § 580 ZPO
    • Restitutionsklage

Restitutionsklage

Eine Restitutionsklage kann eingereicht werden, wenn:

  1. Der Gegner durch eine falsche Aussage, die das Urteil beeinflusst hat, geschworen hat und dabei die Eidespflicht absichtlich oder fahrlässig verletzt hat.
  2. Ein Dokument, auf das sich das Urteil stützt, gefälscht oder manipuliert wurde.
  3. Bei einem Zeugenaussage oder Gutachten, das für das Urteil wichtig war, der Zeuge oder Sachverständige die Wahrheitspflicht verletzt hat.
  4. Das Urteil durch eine Straftat, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht, erwirkt wurde – egal ob durch den Vertreter der Partei, den Gegner oder dessen Vertreter.
  5. Ein Richter an dem Urteil mitgewirkt hat, der sich in Bezug auf den Fall strafbar gemacht hat.
  6. Ein Urteil eines normalen Gerichts oder eines früheren Sondergerichts oder Verwaltungsgerichts, auf dem das aktuelle Urteil basiert, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde.
  7. Die Partei ein früheres rechtskräftiges Urteil in derselben Sache findet oder ein anderes Dokument, das eine bessere Entscheidung für sie gebracht hätte.
  8. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, dass die Europäische Menschenrechtskonvention oder deren Protokolle verletzt wurden und das Urteil darauf basiert.
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