Erfolgt die Verurteilung zur Vornahme einer Handlung, so kann der Beklagte zugleich auf Antrag des Klägers für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer zu bestimmenden Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden; das Gericht hat die Entschädigung nach freiem Ermessen festzusetzen.
Urteil zur Durchführung einer Handlung
Wenn jemand verurteilt wird, etwas zu tun, kann der Beklagte auf Wunsch des Klägers auch dazu verpflichtet werden, eine Entschädigung zu zahlen, falls er die Handlung nicht innerhalb einer festgelegten Frist ausführt. Das Gericht entscheidet dann nach eigenem Ermessen, wie hoch die Entschädigung ausfällt.
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