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§ 0136 ZPO

  • klaus25
  • 6. Juli 2025 um 15:20
  • 177 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Prozessleitung durch Vorsitzenden

    (1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Verhandlung.

    (2) Er erteilt das Wort und kann es demjenigen, der seinen Anordnungen nicht Folge leistet, entziehen. Er hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen.

    (3) Er hat Sorge zu tragen, dass die Sache erschöpfend erörtert und die Verhandlung ohne Unterbrechung zu Ende geführt wird; erforderlichenfalls hat er die Sitzung zur Fortsetzung der Verhandlung sofort zu bestimmen.

    (4) Er schließt die Verhandlung, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollständig erörtert ist, und verkündet die Urteile und Beschlüsse des Gerichts.

    • Zivilprozess
    • mündliche Verhandlung
    • Verfahren
    • § 136 ZPO
    • Prozessleitung
    • Vorsitzender
    • Vorsitzende

Der Vorsitzende leitet das Ganze

(1) Der Vorsitzende startet und führt die Verhandlung.

(2) Er gibt das Wort und kann es jemandem wegnehmen, der sich nicht an die Regeln hält. Wenn jemand vom Gericht Fragen stellen möchte, muss er das erlauben.

(3) Er sorgt dafür, dass alles gründlich besprochen wird und die Verhandlung ohne Pausen zu Ende geht. Wenn nötig, kann er sofort einen neuen Termin für die Fortsetzung festlegen.

(4) Er beendet die Verhandlung, wenn das Gericht denkt, dass alles Wichtige besprochen wurde, und gibt die Urteile und Entscheidungen des Gerichts bekannt.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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