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§ 316b StGB

  • juristi.Red
  • 11. Juni 2025 um 20:08
  • 14. Mai 2026 um 18:12
  • 493 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Störung öffentlicher Betriebe

    (1) Wer den Betrieb

    1. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
    2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
    3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage

    dadurch verhindert oder stört, dass er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, beeinträchtigt.

    • Strafrecht
    • Störung
    • § 316b StGB
    • öffentliche Betriebe

Störung öffentlicher Betriebe

(1) Wenn jemand den Betrieb von Firmen oder Anlagen stört, die für die öffentliche Versorgung mit Postdiensten oder dem öffentlichen Verkehr zuständig sind, oder wenn er eine Anlage, die für die Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme oder Energie wichtig ist, stört, oder wenn er eine Einrichtung, die für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit sorgt, beeinträchtigt, dann macht er sich strafbar. Das gilt auch, wenn er etwas kaputt macht, beschädigt, entfernt, verändert oder unbrauchbar macht, oder wenn er die elektrische Energie, die für den Betrieb nötig ist, entzieht. Dafür kann man bis zu fünf Jahre im Gefängnis landen oder eine Geldstrafe bekommen.

(2) Auch der Versuch, das zu tun, ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen kann die Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Gefängnis betragen. Ein solcher schwerer Fall liegt meistens vor, wenn der Täter die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, wie Wasser, Strom, Wärme oder Energie, gefährdet.

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