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§ 315a StGB

  • Weitergeleitet von „315a StGB“
  • juristi.Red
  • 8. Juni 2025 um 17:38
  • 268 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
    2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

    1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
    2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    • Strafrecht
    • Gefährdung
    • Luftverkehr
    • Bahnverkehr
    • Schiffsverkehr
    • § 315a StGB

Gefährdung im Verkehr

Hier mal die Sache mit dem Verkehr: Wenn du ein Zug-, Schwebebahn-, Schiff- oder Flugzeugfahrer bist und einfach nicht in der Lage bist, das Ding sicher zu steuern – sei es, weil du zu viel getrunken hast oder aus anderen Gründen – dann kann das echt teuer werden. Du könntest bis zu fünf Jahre im Knast landen oder eine fette Geldstrafe bekommen.

Das gilt auch, wenn du als Fahrer oder Verantwortlicher grob nachlässig bist und gegen die Regeln verstößt, die dafür sorgen sollen, dass alles sicher läuft. Wenn das dazu führt, dass jemand verletzt wird oder wertvolle Sachen kaputtgehen, wird's richtig ernst.

Und wenn du es versuchst, aber nicht schaffst, ist das auch nicht ohne Folgen.

Wenn du in diesen Fällen:

  1. fahrlässig eine Gefahr verursachst oder
  2. einfach nur nachlässig handelst und dadurch eine Gefahr entsteht,

dann kannst du auch mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.

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