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§ 0547 ZPO

  • juristi.Red
  • 4. Dezember 2024 um 13:12
  • 225 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Absolute Revisionsgründe

    Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,

    1. wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war;
    2. wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war, sofern nicht dieses Hindernis mittels eines Ablehnungsgesuchs ohne Erfolg geltend gemacht ist;
    3. wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, obgleich er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt war;
    4. wenn eine Partei in dem Verfahren nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten war, sofern sie nicht die Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat;
    5. wenn die Entscheidung auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind;
    6. wenn die Entscheidung entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht mit Gründen versehen ist.
    • Zivilprozess
    • Revision
    • Rechtmittel
    • § 547 ZPO
    • absolute Revisionsgründe
    • Revisionsgründe

Hier sind die Gründe, warum man eine Entscheidung anfechten kann:

  1. Wenn das Gericht nicht richtig besetzt war.
  2. Wenn ein Richter mitgemacht hat, der eigentlich nicht hätte mitmachen dürfen, und man das nicht vorher mit einem Ablehnungsgesuch geklärt hat.
  3. Wenn ein Richter, der für befangen gehalten wurde, dennoch an der Entscheidung beteiligt war, obwohl das Ablehnungsgesuch angenommen wurde.
  4. Wenn eine Partei im Verfahren nicht richtig vertreten war, es sei denn, sie hat das ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert.
  5. Wenn die Entscheidung auf einer mündlichen Verhandlung basiert, bei der die Regeln zur Öffentlichkeit verletzt wurden.
  6. Wenn die Entscheidung nicht richtig begründet ist, wie es das Gesetz vorschreibt.
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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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