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Europarecht T-635/22 und T-644/22 - Wirtschaftssanktionen gegen Russland: Einfrieren von Geldern

  • juristi.Red
  • 18. November 2024 um 16:56
  • 16. Februar 2025 um 23:11
  • 163 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Der Rat ist für die Einführung von Meldepflichten und Pflichten zur Zusammenarbeit zuständig, die es ermöglichen, die Wirksamkeit der Maßnahmen des Einfrierens von Geldern zu gewährleisten

    Die Bekämpfung von Rechts- und Finanzkonstruktionen, die die Umgehung restriktiver Maßnahmen erleichtern, rechtfertigt solche Pflichten.

    Der Name von Elena Timchenko und die Namen von Gennady Timchenko, Mikhail Fridman, Petr Aven und German Khan wurden in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgenommen, gegen die sich restriktive Maßnahmen richten, die der Rat der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Invasion Russlands in die Ukraine erlassen hat.

    In Anbetracht der wachsenden Komplexität der Systeme, die es ermöglichen, sich dieser Sanktionsregelung zu entziehen, erließ der Rat am 21. Juli 2022 eine Verordnung1, die Pflichten zur Meldung von Geldern und zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vorsieht. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten wird einer Umgehung der Maßnahmen des Einfrierens von Geldern gleichgestellt. Konkret besteht das Ziel darin, den Rückgriff auf komplexe Rechts- und Finanzkonstruktionen zu vereiteln, die die Umgehung von Maßnahmen zwar nicht leichter, aber zumindest die Identifizierung der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Gegenstand restriktiver Maßnahmen sind, durch die zuständigen Behörden erschweren können.

    Die Betroffenen haben vor dem Gericht der Europäischen Union Nichtigkeitsklagen gegen die Pflichten erhoben, ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen vor dem 1. September 2022 zu melden und mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenzuarbeiten. Sie sind der Auffassung, dass diese Pflichten, da sie nicht in einem Beschluss enthalten seien, den der Rat auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erlassen habe, nicht als Maßnahmen angesehen werden könnten, die zur Umsetzung eines solchen Beschlusses notwendig seien. Insbesondere stellt ihrer Ansicht nach die Verordnung des Rates einen Befugnismissbrauch dar, da der Erlass der fraglichen Pflichten zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehören sollte.

    Das Gericht weist sämtliche Klagen ab.

    In seinen Urteilen weist das Gericht darauf hin, dass das Unionsrecht den Erlass von Verordnungen durch den Rat zur Einführung oder Umsetzung von beschränkenden Maßnahmen erlaubt, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die im Unionsrecht vorgesehenen Maßnahmen sind nicht auf Unterlassungspflichten beschränkt, und der Rat konnte Pflichten zur Meldung und zur Zusammenarbeit erlassen, auch wenn sie nicht ausdrücklich in dem Beschluss vorgesehen waren, auf den sie sich beziehen.

    Das Gericht ist außerdem der Auffassung, dass der Rat sich nicht an die Stelle der Mitgliedstaaten gesetzt hat, indem er über die Art und Weise entschieden hat, in der die restriktiven Maßnahmen in deren Hoheitsgebieten eingeführt und sanktioniert werden. Vielmehr behalten die nationalen Behörden ihre Zuständigkeit zur Bestimmung des straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlichen Charakters, der mit der Tat der Beteiligung an Umgehungshandlungen und mit den an diese Tat anknüpfenden Sanktionen verbunden ist.

    EuGH-Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-635/22 | Fridman u. a. / Rat und T-644/22 | Timchenko und Timchenko / Rat | 11. Sept 2024 | EuGH PM 140/2024

    _____________________________

    1 Verordnung (EU) 2022/1273 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

    • EuGH
    • Sanktionen
    • Geld
    • Russland
    • Wirtschaftssanktionen
    • Einfrieren

Der Rat kümmert sich darum, dass es Meldepflichten und Kooperationspflichten gibt, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern auch wirklich wirken. Das Ganze ist wichtig, um gegen die rechtlichen und finanziellen Tricks vorzugehen, die es manchen erleichtern, sich diesen Maßnahmen zu entziehen.

Die Namen von Elena Timchenko und den anderen wie Gennady Timchenko, Mikhail Fridman, Petr Aven und German Khan stehen jetzt auf der Liste von Personen und Organisationen, die von den restriktiven Maßnahmen betroffen sind, die der Rat der Europäischen Union wegen der Invasion Russlands in die Ukraine erlassen hat.

Da die Systeme, die es ermöglichen, den Sanktionen zu entkommen, immer komplizierter werden, hat der Rat am 21. Juli 2022 eine Verordnung rausgehauen. Die sieht vor, dass man Gelder melden und mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten muss. Wer sich nicht daran hält, umgeht quasi die Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern. Das Ziel ist, es schwerer zu machen, diese komplizierten rechtlichen und finanziellen Strukturen zu nutzen, die zwar nicht unbedingt das Umgehen der Maßnahmen erleichtern, aber die Identifizierung der betroffenen Gelder und Ressourcen durch die Behörden erschweren können.

Die Betroffenen haben beim Gericht der Europäischen Union Klage eingelegt, weil sie die Meldepflichten für ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen vor dem 1. September 2022 für ungerechtfertigt halten. Sie sagen, dass diese Pflichten nicht in einem offiziellen Beschluss des Rates zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) stehen und daher nicht notwendig sein könnten. Außerdem sind sie der Meinung, dass der Rat sich hier zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und dass die Zuständigkeit dafür bei den Mitgliedstaaten liegen sollte.

Das Gericht hat alle Klagen abgewiesen.

In seinen Urteilen betont das Gericht, dass das Unionsrecht dem Rat erlaubt, Verordnungen zu erlassen, um solche Maßnahmen einheitlich in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Es gibt nicht nur Unterlassungspflichten, und der Rat konnte auch Pflichten zur Meldung und Zusammenarbeit erlassen, selbst wenn die nicht explizit im Beschluss erwähnt sind.

Außerdem ist das Gericht der Meinung, dass der Rat nicht einfach die Mitgliedstaaten ersetzt hat, sondern dass die nationalen Behörden weiterhin das Sagen haben, wenn es darum geht, welche rechtlichen Konsequenzen es für das Umgehen dieser Maßnahmen gibt.

Das sind die Urteile des EuGH in den Fällen T-635/22 | Fridman u. a. / Rat und T-644/22 | Timchenko und Timchenko / Rat vom 11. September 2024.

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