Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen verletzte der Angeklagte die von ihm geschiedene Nebenklägerin in Tötungsabsicht am Morgen des 16. Januar 2023 in der Nähe ihrer Wohnanschrift in Anwesenheit des gemeinsamen Sohnes mit elf in schneller Abfolge ausgeführten Messerstichen und einem Kehlschnitt. Die in akuter Lebensgefahr schwebende Nebenklägerin überlebte den Angriff infolge der von dritter Seite sofort eingeleiteten Rettungsmaßnahmen.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 23. Oktober 2024 – 4 StR 149/24 - BGH PM 210/2024
Vorinstanz:
Landgericht Bochum - Urteil vom 20. Dezember 2023 - 7 Ks 30 Js 12/23-18/23