Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.
Keine Pflicht zur Überwachung oder aktiven Recherche
Anbieter von Vermittlungsdiensten müssen nicht ständig die Informationen, die sie weitergeben oder speichern, im Auge behalten oder aktiv nach Hinweisen suchen, die auf illegale Aktivitäten hindeuten.
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Lateinisches Rechtswörterbuch
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