Anbieter von Vermittlungsdiensten gemäß dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union sind Online-Dienste, die es Nutzern ermöglichen, Informationen im Internet zu verbreiten oder auf Inhalte anderer zuzugreifen. Der DSA klassifiziert dabei drei Hauptkategorien von Vermittlungsdiensten:
1 Dienste der reinen Durchleitung (mere conduit)
Diese Anbieter leiten Informationen lediglich weiter, ohne sie zu speichern oder zu modifizieren.
Beispiele:
- Internetzugangsanbieter (z. B. Telekom, Vodafone)
- Mobilfunkanbieter
- Backbone-Provider
2 Caching-Dienste
Diese Anbieter speichern Informationen kurzfristig, um die Übertragung effizienter zu gestalten.
Beispiele:
- Content Delivery Networks (CDNs)
- Netzwerkinfrastruktur-Anbieter, die Webseiteninhalte lokal zwischenspeichern
3 Hosting-Dienste
Diese Anbieter speichern Inhalte im Auftrag der Nutzer dauerhaft.
Beispiele:
- Cloudspeicher
- Webhosting-Dienste
- Plattformen
4 Plattformen als Sonderfall
Wenn ein Hosting-Dienst Nutzern die Veröffentlichung von Inhalten gestattet (z. B. durch Postings, Kommentare, Videos), werden sie zusätzlich als Online-Plattformen klassifiziert. Für diese Plattformen gelten besonders strenge Vorschriften im Rahmen des DSA, einschließlich Transparenzpflichten, Meldefunktionen und Risikobewertungen.
Beispiele:
- Soziale Netzwerke
- Marktplätze
- App-Stores