Zivilrecht - Gewerblicher Rechtsschutz
Das Abschlussschreiben bzw. die Abschlusserklärung soll in einer Einstweiligen Verfügung, die vom Gericht erlassen wurde, das Verfahren zu einem endgültigen Abschluss bringen.
Die Abschlusserklärung darf nicht unter Bedinungen gestellt werden. Sie soll für abschließenden Rechtsfrieden sorgen.